Sie möchten mit Ihrem Partner zusammenziehen? Wir möchten Ihnen einige Tipps geben, damit Sie sich auf die schönen Aspekte des Zusammenlebens konzentrieren können.
Lesen Sie außerdem unsere Tipps speziell für
=> den Umzug planen
=> den Umzug mit Kindern
=> den Umzug ins Ausland
=> den Umzug für Senioren
=> den Umzug für Paare
Als erstes wäre zu klären, ob Sie in eine neue Wohnung ziehen oder ob Ihr Partner in Ihren bestehenden Haushalt zieht. Je nachdem können damit unterschiedliche Planungsschritte vonnöten sein. Denken Sie jedoch rechtzeitig darüber nach, eine Spedition mit dem Ablauf zu beauftragen. Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto eher können Sie die Zweisamkeit genießen.
In jedem Fall sollten Sie alle Behörden und Vertragspartner über einen Umzug informieren und sich im Vorfeld um einen Nachsendeantrag und eine Umzugsmitteilung kümmern. So gehen Sie sicher, dass Ihre Post weiterhin korrekt an Ihren neuen Wohnort zugestellt wird.
Da Sie seit 2013 die GEZ-Gebühren nur für eine Wohnung zahlen müssen, denken Sie daran, dass ein Partner seine Gebühren abmelden muss. Sie zahlen dann nur noch einmal pro Haushalt.
Denken Sie darüber nach, ob Sie ein gemeinsames Konto führen möchten, von dem Miete und weitere Ausgaben wie Nebenkosten, Telefon, etc. abgehen sollen, oder ob Ihr Partner eine Vollmacht für Ihr Konto erhält. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrer Bank.
Denken Sie auch daran, Ihre Hausratsversicherung unter Umständen anzupassen, bzw. eine der beiden vorhandenen zu kündigen. Im Falle einer Heirat oder des Zusammenziehens mit einem Lebenspartner haben Sie in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.
Auch wenn der Gedanke unangenehm ist: Überlegen Sie im Vorfeld besser, ob beide Parteien im Mietvertrag als gleichberechtigte Hauptmieter eingetragen werden sollen. Im Falle einer Trennung könnten Sie den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen.
Je nachdem, ob Sie zusammen in eine neue Wohnung ziehen oder ein Partner in einen bestehenden Haushalt dazukommt: Besprechen Sie am besten vor dem Umzug, welche Möbel Sie behalten möchten oder ob Sie gemeinsam neue anschaffen möchten. Achten Sie darauf, dass beide Parteien gleichberechtigt entscheiden, so fühlen sich am Ende beide wohl in der neuen Wohnung.
Entscheiden Sie auch gemeinsam, von welchen Stücken Sie sich trennen möchten und organisieren Sie rechtzeitig eine Sperrmüll-Abholung oder verkaufen Sie Ihre Möbel über Portale wie Kleinanzeigenmärkte.
Nehmen Sie sich am besten rund um Ihren Umzug gemeinsamen Urlaub. So können Sie die Wohnung gemeinsam einrichten und sich direkt an das Zusammenleben gewöhnen.
Foto oben: © StockPhotoPro | Fotolia.com